Ihre Spende hilft!

Heute SPENDEN, das Morgen unserer Talente FÖRDERN!

Unterstütze die Ausbildung unserer YOUNG GUNNERS Nachwuchsteams

Nachwuchsarbeit ist unsere wichtigste und wertvollste Investition. Obwohl so wichtig, gelingt es nur selten ausreichend Sponsoren oder Fördermittel für die Ausbildung junger Talente zu generieren. Jetzt gibt es eine neue Möglichkeit uns zu fördern: Spenden!

JEDE SPENDE HILFT!
Ab sofort sind wir als spendenbegünstigte Organisation berechtigt, SPENDEN für unseren Nachwuchsverein von Privatpersonen und Unternehmen entgegenzunehmen und Ihnen STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT zu ermöglichen.

Wofür wir Ihre Spende verwenden:

  • Trainingsausstattung
  • Aus- und Weiterbildung unserer Talente
  • Reisekosten zu Meisterschaftsspielen
  • Gebühren im Nachwuchsspielbetrieb

JEDE SPENDE wird ohne Abzug zu 100% dem Nachwuchsbetrieb gewidmet!

STEUERVORTEIL für den/die Spender/in:

Spenden an gem. § 4a EStG „spendenbegünstigte Vereine“ können beim:bei der Spender:in in Höhe von bis zu 10% des steuerpflichtigen Einkommens als Betriebs- oder Sonderausgabe von der Einkommen- oder Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden, was zu einer Reduzierung der Steuerlast beim:bei der Spender:in führt. Der tatsächliche Steuervorteil hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab.

BEISPIEL: Spendet eine Person, die sich z.B. im Grenzsteuersatz von 40% befindet, 100 Euro, werden vom Finanzamt bei Veranlagung der Steuererklärung 40 Euro von der Steuerlast abgezogen und gutgeschrieben. Dadurch ergibt sich beim:bei der Spender:in eine Steuerersparnis von 40 Euro. 

Unser Nachwuchsverein SPORTUNION BASKETBALLCLUB UNGER STEEL GUNNERS OBEERWART ist ein gemeinnütziger Verein, verfügt über einen Spendenbegünstigungsbescheid und steht unter der Registriernummer SP-32801 in der Liste der gem. § 4a EStG „spendenbegünstigten Vereine“ Österreichs. BMF – Liste spendenbegünstigter Einrichtungen
Sämtliche vor 31.12.2025 bei uns eingehenden Spenden werden in Ihrer steuerlichen Jahresveranlagung 2025 steuermindernd berücksichtigt.
Spenden, die ab 01.01.2026 bei uns eingehen, werden erst in Ihrer Jahresveranlagung 2026 steuermindernd wirksam, da sie von uns erst am Jahresende (bis spätestens Februar des Folgejahres) an das Finanzamt gemeldet werden.

Im Namen unserer über 160 YOUNG GUNNERS Kinder und Jugendlichen DANKEN wir Ihnen HERZLICH für Ihre Spende!

Spenden als Privatperson

Ihre Spende wird von uns unter Angabe Ihres vollständigen Namens sowie Ihres Geburtsdatums automatisch an das Finanzamt gemeldet und von diesem ohne weiteres Ihrer Einkommensteuererklärung zugewiesen.

Im VERWENDUNGSZWECK bitte unbedingt das Wort „Spende“ sowie Ihren vollständigen Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum angeben

Spenden als Unternehmen

Nach Eingang Ihrer Spende erhalten Sie von uns postalisch eine schriftliche Spendenbescheinigung, welche Sie bei Ihrer nächstfolgenden Körperschaftssteuererklärung als gesetzlich anerkannte Sonderausgabe geltend machen können.

Im VERWENDUNGSZWECK bitte unbedingt das Wort „Spende“ sowie Ihren vollständigen Firmennamen und Ihre Firmenbuchnummer angeben!

Möglichkeiten zur Spende

* Barspende im Gunners Office

Mo-Fr 08:30h-12h

* Banküberweisung

AT56 4300 0405 7600 0010

 

Den VERWENDUNGSZWECK bitte vollständig ausfüllen, damit wir Ihre Spende direkt an das Finanzamt melden können!